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Kontakt

Musikschule des
Emslandes e. V.
Kleiststraße 7
49716 Meppen

Tel.: 0 59 31 / 98 06-0
Fax: 0 59 31 / 98 06-66

E-Mail:
info@musikschule-des-emslandes.de

Öffnungszeiten:
mo - fr: 8.30 - 16.00 Uhr
mo u. do:  8.30 - 19.00 Uhr

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Anmeldung

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Anmeldung mit Schul- und Entgeltordnung und Tarifen

Musikalische Früherziehung

Kinder reagieren auf Musik und Geräusche unmittelbar und spontan. Ihr Zugang zur Musik ist direkt, körperbetont, ungezwungen und experimentierfreudig.
Hier setzen wir mit unseren Kursen der „Musikalischen Früherziehung“ an und fördern gezielt die frühe musikalische Ausbildung Ihres Kindes – für einen weiterführenden Instrumentalunterricht, aber auch zur Entwicklung allgemeiner Kompetenzen.
Spielerisch und kindgerecht, kreativ und engagiert werden Inhalte des Kurses wie Singen, Hören und Tanzen, Instrumentenkunde und erste Einblicke in die Musiklehre vermittelt. Die Erfahrungen, die die Kinder dabei sammeln, werden beim gemeinsamen Musizieren an kleinen Schlaginstrumenten und beim Hören komplexer Musik angewandt.
So werden die Kinder auf anschauliche und praktische Weise an die Vielfalt musikalischer Ausdrucksmöglichkeiten herangeführt und machen schon früh die positive Erfahrung gemeinsamen Musizierens.
Im Laufe des Kurses erhalten die Kinder eine umfangreiche Instrumenteninformation. Daraufhin finden sie oft ein Instrument, das sie nach Ende des Kurses gern erlernen würden. Unsere Früherziehungs- und Instrumentallehrkräfte beraten Sie dann gern. 

Beginn

Frühestens 2 Jahre vor der Einschulung 

Dauer

bis zu 2 Jahre

Unterrichtsort

Viele unserer Kurse werden vor Ort in den Kindergärten des Landkreises angeboten.
Weitere Kurse finden in unseren Musikschulen der Bezirksstellen statt.
Genaueres dazu erfahren Sie in der
Verwaltung in Meppen. 

Anmeldung

Die Anmeldung kann jederzeit schriftlich in der Verwaltung der Musikschule erfolgen.
Die Einteilung erfolgt, sobald genügend Anmeldungen für einen Kurs vorliegen. 

Abmeldung

Innerhalb einer Probezeit von 4 Unterrichtswochen ist eine Abmeldung sofort möglich. Danach ist eine Abmeldung jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres - zum 1. Februar oder zum 1. August - möglich.