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Das Bildungs- und Teilhabepaket

Kultur- und Freizeitangebote, die Klassenfahrt oder eine Vereinsmitgliedschaft - das alles kostet Geld. Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen ist eine umfassende Teilhabe am sozialen Leben daher oftmals nur schwer zu realisieren. Abhilfe soll eine gesetzliche Neuregelung schaffen, auf deren Grundlage Kinder und Jugendliche bei entsprechenden Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen haben. Für die Umsetzung des so genannten "Bildungs- und Teilhabepaketes" vor Ort ist der Landkreis Emsland als zugelassener kommunaler Träger nach dem SGB II bzw. als örtlicher Sozialhilfeträger zuständig.

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