Ermäßigungen bei der Musikschule des Emslandes e.V.
Um allen Interessierten den Zugang zu musikalischer Bildung zu erleichtern, bietet die Musikschule des Emslandes verschiedene Ermäßigungen an:
Geschwisterermäßigung
Familien mit mehreren teilnehmenden Kindern profitieren von einer Ermäßigung. Ab dem zweiten Kind wird ein Nachlass von 10 % auf die Gesamtsumme bestimmter Tarife gewährt. Für jedes weitere Geschwisterkind erhöht sich die Ermäßigung um weitere 10 %. Diese Vergünstigung wird automatisch angewendet – es ist kein Antrag notwendig.
Sozialermäßigung
Die Musikschule des Emslandes unterstützt Familien und Einzelpersonen mit finanziellen Ermäßigungen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Dabei gibt es zwei verschiedene Wege, Unterstützung zu erhalten:
1. Unterstützung nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT)
Berechtigte Familien können über das Bildungs- und Teilhabepaket jährlich 180 € für die musikalische Bildung beantragen. Diese Unterstützung wird direkt durch den Landkreis oder die Kommune bereitgestellt. Informationen dazu findest du bei den zuständigen Behörden.
2. Weitergehende Sozialermäßigungen der Musikschule
Zusätzlich bietet die Musikschule eigene Ermäßigungen für Familien und Einzelpersonen an, die bestimmte staatliche Leistungen erhalten. Dazu gehören Berechtigte nach:
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Ermäßigungen müssen direkt bei der Musikschule beantragt werden.
Bitte reiche den entsprechenden Nachweis über den Bezug einer der oben genannten Leistungen bei uns ein, damit wir die passende Ermäßigung für dich berechnen können.
Weitere Informationen erhältst du gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch.
Begabtenförderung
Besonders talentierte und engagierte Schülerinnen und Schüler können im Rahmen spezieller Förderprogramme eine Ermäßigung erhalten. Darüber hinaus gibt es eine besondere Regelung:
Wenn nach Beginn eines Angebots zum Klassenmusizieren ein Unterricht der Grund- oder Förderstufe begonnen wird, wird das Klassenmusizieren auf Antrag als kostenfreies Ergänzungsfach gewertet. Die Entscheidung über eine Begabtenförderung liegt bei der Schulleitung und wird individuell geprüft.
Bitte beachte: Diese Ermäßigungen gelten nicht für Kursangebote. Wir beraten dich gerne, um die passenden Optionen für dich oder deine Familie zu finden!