Unsere Schul- & Entgeltordnung
Schulordnung der Musikschule des Emslandes e.V.
(zusammengefasst)
1. Aufgabe
Die Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik und das gemeinsame Musizieren heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern und gegebenenfalls auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.
2. Aufbau und Leistung
- Vorstufe (Elementare Musikerziehung):
- Musiziergarten (18–36 Monate, mit Begleitung)
- Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahre bis Einschulung)
- Klassenmusizieren (Kooperation mit Bildungseinrichtungen)
- Grundstufe (fachbezogener Gruppenunterricht, 6 Jahre)
- Förderstufe 1 (Einzelunterricht, Mittelstufe, 4 Jahre)
- Förderstufe 2 (Einzelunterricht, Oberstufe, 3 Jahre)
- Ballett (Unterstufe bis Leistungsstufe)
- Studienvorbereitende Abteilung (SVA, mit Zugangsprüfung)
- Ensemble- und Ergänzungsfächer
3. Anmeldung und Aufnahme
- Anmeldungen jederzeit möglich, Beginn meist zum 1. oder 15. eines Monats
- Schriftlich oder online über die Website
- Keine Aufnahmegarantie
- Kursanmeldungen verbindlich, Tarife 2–4 Mindestlaufzeit 6 Monate
4. Beendigung des Unterrichtsverhältnisses
- Abmeldung schriftlich oder per Kündigungsschaltfläche
- Probezeit in Vorstufe, Klassenmusizieren, Unterstufe Ballett: 4 Wochen
- Kündigung durch Musikschule bei z.B. Zahlungsverzug oder fehlender Teilnahme möglich
5. Unterrichtserteilung
- Teilnahmepflicht an Ergänzungsfächern
- Gruppeneinteilung durch Musikschule
- Unterrichtsdauer richtet sich nach Gruppengröße
- Präsenz- oder Digitalunterricht nur in Räumen der Musikschule
6. Instrumente
- Eigene Instrumente empfohlen
- Verleih möglich (12 Monate, verlängerbar), monatliche Gebühr laut Entgelttarif
7. Gesundheitsbestimmungen
Es gelten die Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
8. Aufsicht
Nur während der Unterrichtszeit im Unterrichtsraum.
9. Haftung
- Versicherungsschutz über Gemeindeversicherungsverband
- Keine weitergehende Haftung außer bei Vorsatz
Entgeltordnung der Musikschule des Emslandes e.V.
1. Entgeltpflicht
Entgelte gemäß Tarifordnung. Keine Entgelte für Ergänzungsfächer bei Hauptfachteilnahme. 5 € Verwaltungsentgelt bei Ersteinteilung.
2. Unterrichtsentgelt
Jahresentgelt, aufgeteilt in 12 Monatsraten. Zahlung per SEPA-Lastschrift.
3. Fälligkeit
- Vierteljährlich: 15. des mittleren Quartalsmonats
- Monatlich: 3. des Monats
- Kurse: laut Ausschreibung
4. Ermäßigungen
- Geschwisterermäßigung: ab 10%, je weiteres Kind +10%
- Sozialermäßigung: auf Antrag
- Begabtenförderung: auf Antrag durch Schulleitung
5. Weiterbildungen und Kurse
Kosten je nach Stundenumfang, Dozent, Teilnehmerzahl – siehe Ausschreibung.
6. Entgelterlass
- Kein Anspruch bei Ausfall durch Schüler oder höhere Gewalt
- Rückerstattung ab dritter ausgefallener Stunde durch Lehrkraft
- Rückerstattung bei Krankheit ab Woche 5 mit Attest
Tarife der Unterrichtsangebote
(zusammengefasst)
Tarif | Unterrichtsform / Dauer | Monatsentgelt | Jahresentgelt |
---|---|---|---|
1.1 | Musiziergarten (45 Min) | 21,00 € | 252,00 € |
1.2 | Musikalische Früherziehung (45–75 Min) | 28,00 € | 336,00 € |
2.1 | Grundstufe Gruppen-/Einzelunterricht | 45,50–121,50 € | 546–1.458 € |
2.2 | Förderstufe 1 (Einzelunterricht) | 57,50–103,00 € | 690–1.236 € |
2.3 | Förderstufe 2 (Einzelunterricht) | 92,50–121,50 € | 1.110–1.458 € |
2.4 | SVA (Haupt-/Nebenfach) | 121,50–150,00 € | 1.458–1.800 € |
3.1 | Ensemblefächer (mit Hauptfach) | kostenfrei | – |
3.2 | Ensemblefächer (ohne Hauptfach) | 13,50 € | 162,00 € |
4.x | Ballett (45–120 Min) | 36,50–68,50 € | 438–822 € |
5 | Instrumentenmiete | 13,50 € | 162,00 € |
Erwachsenenzuschlag:
+30% ab dem Monat nach dem 21. Geburtstag (gilt für Tarife 2 und 4).